Weihnachtsfeier in der Firma – Benimm & Dresscode

Veröffentlicht: 24.10.2016 | Update 24.11.2022 | Lesedauer: 4 Minuten

Bald ist es wieder soweit: Alle Jahre wieder liegt in den Postfächern vieler Arbeitnehmer eine E-Mail mit dem Betreff »Weihnachtsfeier« oder »Jahresabschluss-Feier«. Während es sich in manchen Unternehmen um eine Riesensause handelt, wird das Event bei anderen etwas ruhiger angegangen. So oder so kann eine solche Weihnachts- oder Jahresendfeier die eine oder andere Stolperfalle in Sachen Benimm bereithalten. Das beginnt schon mit der Zusage zur Teilnahme.

Weihnachtsfeier = Anwesenheitspflicht?
Dresscode
Benimmregeln
Hinterher

Weihnachtsfeier in der Firma

Die firmeninterne Feier zu Weihnachten bzw. zum Jahresende hat in den meisten Unternehmen Tradition. Einerseits soll das Beisammensein in entspannter Atmosphäre den Teamgedanken und die Bindung zum Unternehmen stärken. Andererseits ist die Weihnachtsfeier als positiver Jahresabschluss gedacht und viele Arbeitgeber bedenken ihre Mitarbeiter dabei gern mit kleinen Aufmerksamkeiten.

Ist die Feier eine Pflichtveranstaltung?

Ein durchaus wichtiges und sinnvolles Ereignis also. Dennoch fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie eigentlich verpflichtet sind, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Vielleicht haben sie bereits etwas anderes vor oder meiden derartige Events generell lieber. Grundsätzlich gibt es keine Teilnahmepflicht. Fällt die Feier jedoch in die reguläre Arbeitszeit, müssen Arbeitnehmer, die nicht mitfeiern wollen, in dieser Zeit trotzdem arbeiten.

Obschon die Teilnahme an der Feier freiwillig ist, sollte man sich eine Absage gründlich überlegen. Mit einem einfachen (und zugegebenermaßen ehrlichen) »Da habe ich keine Lust drauf!« macht man sich wahrscheinlich nicht besonders beliebt. Kollegen und Vorgesetzte könnten das als Ablehnung werten und sich vor den Kopf gestoßen fühlen. Außerdem grenzt man sich so selbst aus.

Falls man dennoch absagen möchte, ist es ratsam, in der Absage Bedauern darüber auszudrücken. Man sollte betonen, dass man leider – zum Beispiel aufgrund einer familiären Verpflichtung – verhindert ist und daher nicht teilnehmen kann. Wenn die Weihnachtsfeier während der üblichen Arbeitszeit stattfindet, wird man sich in dem Fall allerdings Urlaub nehmen müssen.

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Dresscode für die Firmen-Weihnachtsfeier

Wer sich auf die Feier freut, steht dann vor der Frage: Was ziehe ich an? Muss es ein besonderes Outfit sein? Kann ich alles tragen, was mir gefällt? Grundsätzlich darf es auf der Weihnachtsfeier die gleiche Kleidung sein, die man sonst an normalen Arbeitstagen anhat. Es sei denn, in der Einladung wird explizit zum Beispiel um Abendgarderobe gebeten.

Ist der Dresscode im Unternehmen also eher förmlich, sind Kostüm oder Business-Anzug für die Weihnachtsfeier angemessen und damit das richtige Outfit. Geht es in der Firma recht leger zu und sind Jeans und Pulli im Büro angesagt, geht das auf der Weihnachtsfeier ebenfalls völlig in Ordnung. Natürlich kann es nach einem langen Arbeitstag keinesfalls schaden, sich voher etwas frisch zu machen.

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Verhalten auf der Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier bietet traditionsgemäß viele Gelegenheiten, in Benimmfallen zu tappen. Das beginnt bereits beim Essen. Wer sich am Buffet ein ganzes Gebirge auf den Teller lädt, macht ebenso wenig einen guten Eindruck wie jemand, dessen Tischmanieren zu wünschen übrig lassen. Man darf sich deshalb bei einer Firmenfeier getrost an den Regeln für ein Geschäftsessen orientieren.

Besonders beim Alkohol heißt die Devise: Weniger ist mehr! Weiß man beispielsweise, dass man etwa fünf Gläser Wein verträgt, sollte man es bei drei Gläsern belassen. Vermeiden sollte man zudem das Trinken auf nüchternen Magen oder das »Durcheinandertrinken«. Zuviel Alkohol verleitet leider leicht zu einer übertriebenen Lockerheit. Davor sollte man sich aber hüten.

Auf dem Event ist weder ein allzu vertraulicher Umgang mit Kollegen oder gar dem Vorgesetzten angezeigt, noch sollte man sich an Getuschel und Lästereien beteiligen oder unangemessen herumflirten. Arbeitnehmer, die hier über die Stränge schlagen, vielleicht sogar verbal oder körperlich übergriffig werden, müssen dann mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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Nach der Weihnachtsfeier

Sollte man trotzdem mal »entgleisen«, kommt man nicht drumherum, Schadensbegrenzung zu betreiben und sich – beispielsweise für eine unangemessene Wortwahl – in jedem Fall zu entschuldigen. Wer so stark benebelt die Feier verlassen hat, dass ihm ab einem bestimmten Teil der Veranstaltung die Erinnerungen fehlen, der fragt am besten einen Kollegen seines Vertrauens, ob etwas Besonderes vorgefallen ist. Mit etwas Glück war es nur lustig und sorgt eine Weile für erheiternden Gesprächsstoff.

Was passiert eigentlich, wenn…

…ich auf der Weihnachtsfeier einen Unfall habe? Zählt das dann als Arbeitsunfall? Es kommt auf die konkreten Umstände an. Wenn zu der Veranstaltung alle Mitarbeiter eingeladen sind, der Chef (oder ein Stellvertreter) anwesend ist und die Feier mit dem Ziel, ein gutes Betriebsklima zu fördern, stattfindet, besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedenfalls während der offiziellen Dauer der Veranstaltung. Gibt es kein verbindliches Ende, zählt die Feier solange als offiziell, bis der Chef sich verabschiedet. Wer danach munter weiterfeiert, macht das meist auf eigenes Risiko.

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P.S. Auch für die Weihnachtsfeier gilt übrigens: Man soll gehen, wenn es am schönsten ist! In diesem Sinne wünscht das salesjob-Team allen ein gelungenes Firmenfest sowie einen erfolgreichen und geruhsamen Jahresabschluss!


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salesjob-Team

Autor/Editor

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Beitragsild: Adobe Stock | VadimGuzhva

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