Dem neuen Arbeitgeber absagen?
• Das Unternehmen, bei dem ich vor zwei Wochen zum Bewerbungsgespräch war, hat mir eine Absage erteilt. Weil ich aber nicht weiter ohne Job dastehen möchte, habe ich das Angebot einer anderen Firma angenommen. Dort könnte ich nächsten Monat anfangen. Kann ich dem neuen Arbeitgeber absagen, falls mein favorisiertes Unternehmen doch noch der Meinung ist, mich einstellen zu wollen, beispielsweise weil der erste Kandidat abgesprungen ist? Hat das Konsequenzen solange ich beim neuen Unternehmen noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe?
Vor Vertragsunterzeichnung dem neuen Arbeitgeber absagen?
Ihre Frage geht von zwei Voraussetzungen aus. Zum einen, dass zwei Bewerbungsverfahren zeitnah zum Abschluss kommen, und dass Unternehmen auf die Unterschrift ausreichend lange warten, weil sich der Bewerber gerne Zeit zur Prüfung des Vertrages lassen möchte. Zum anderen bringen Sie den Begriff „Konsequenzen für den Bewerber“ ins Spiel. Arbeiten wir also die Fragestellungen eine nach der anderen ab.
Sie bekommen von Unternehmen A (dem favorisierten Unternehmen) eine Absage. Mit Unternehmen B (dem „Notnagel“) sind Sie schon so weit im Gespräch, dass Sie bereits den Arbeitsbeginn besprochen haben. Es fehlt also nur noch der Vertrag.
Bedenkzeit bis zur Unterschrift
Normalerweise ist es ja so, dass es sich bei Arbeitsverträgen eher um Standardverträge handelt, die durch Tarife oder durch interne betriebliche Vereinbarungen ziemlich festgeschrieben sind. Kaum jemand wird so einen Vertrag anwaltlich prüfen lassen wollen oder Verständnis finden, wenn er ankündigt, das zu tun. Anders ist das bei Individualverträgen für obere Führungskräfte oder bei Geschäftsführerverträgen. Wer so etwas unterschreibt, ohne dass ein Fachanwalt drauf geschaut hat, der hat die Brisanz solcher Verträge inklusive aller möglichen Stolpersteine darin nicht verstanden. Eine anwaltliche Prüfung eines Vertrages nimmt ein paar Tage in Anspruch. Beim „normalen“ Vertrag geht man davon aus, dass der Bewerber ein oder zwei Nächte „drüber schläft“ und dann unterschreibt. Oder auch nicht.
Dem Arbeitgeber absagen – Welche Konsequenzen hat das?
Die erneute Anfrage von Unternehmen A, ob Sie nicht doch Lust hätten, dort anzufangen, müsste also in jenen sehr knappen Zeitraum fallen. Wenn Sie noch nichts unterschrieben haben, dann können Sie dem anderen Arbeitgeber absagen und das hat auch keine rechtlichen Konsequenzen. Es sei denn, beide Parteien haben unter Zeugen eine eindeutige Absichtserklärung abgegeben, dass ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Arbeitsverträge bedürfen nämlich nicht zwingend der Schriftform.
Sobald ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, haben Sie (wie übrigens auch das Unternehmen) die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Für genauere Auskünfte bemühen Sie bitte einen Juristen. Ich bin keiner, daher kann und will ich auch keine Rechtsberatung geben.
Was die Konsequenzen für Sie als Bewerber angeht: Es gibt rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Es gibt allerdings auch Konsequenzen auf der persönlichen Ebene. Wenn Sie in einem Ort wohnen, in dem es nur zwei oder drei Arbeitgeber gibt und wenn Sie ferner unbedingt vor Ort arbeiten wollen, dann würde ich das oben beschriebene Spiel nicht spielen. Es könnte nämlich sein, dass Arbeitgeber B über Ihr Verhalten verärgert ist und Sie zukünftig nicht mehr berücksichtigt. Das wäre fatal, falls Arbeitgeber A sich doch nicht als das große Los herausstellt.
Siehe auch: Beförderung ablehnen oder annehmen
Nicole Valentiner
Autorin/Editorin
Nicole Valentiner ist ein echtes salesjob-Urgestein. Seit 2005 berät sie unsere Kunden zu den Themen Verkauf, Marketing und Personal und verhilft ihnen so zum Erfolg. Mittlerweile ist die Key Account Managerin und Projektleiterin auf das Thema Direktansprache spezialisiert. Mit unserem Angebot salesjob direkt verhilft sie Unternehmen zu passgenauen Bewerbungen und macht ihr Recruiting zum Erfolg.
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