Berufsbedingter Umzug: Wer kommt für die Kosten auf?
Der häufigste Grund für den Umzug in eine andere Stadt ist ein neuer Job. Und gerade von Vertriebsmitarbeitern erwarten die Arbeitgeber oft eine gewisse Flexibilität. Die spannende Frage ist dann oft: Wer zahlt den berufsbedingten Umzug? An den Kosten kann sich der neue Arbeitgeber zwar beteiligen, hier ist allerdings auf eine mögliche Rückzahlungsvereinbarung zu achten. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Arbeitsamt zu stellen.
Neuer Job und Umzug
Rund ein Drittel aller Deutschen ziehen aus beruflichen Gründen um, wie eine Umfrage des Bundesbauamts ergeben hat. Das birgt einen großen Vorbereitungsaufwand und viel Stress. Außerdem verursacht ein berufsbedingter Umzug hohe Kosten, die oft unterschätzt werden. Beim Umzug in eine andere Stadt fallen Reisen für Wohnungsbesichtigungen an, hinzu kommen Kosten für Speditionsunternehmen und wenigstens zeitweise die doppelte Mietzahlung. Das kann schnell den kalkulierten Rahmen sprengen.
Der neue Arbeitgeber kann sich zwar an den Kosten beteiligen, ist jedoch – im Gegensatz zur Übernahme der Kosten bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch – nicht dazu verpflichtet. Größere Unternehmen bieten oft finanzielle Unterstützung an, kleinere Firmen können sich diese kaum leisten. Große Konzerne haben in einigen Fällen sogar Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen abgeschlossen, weil ihre neuen Mitarbeiter oftmals umziehen müssen, wenn ein neuer Job in Aussicht steht. Die vom Konzern vertraglich gebundene Spedition kann der Arbeitnehmer dann für seinen Umzug verbilligt nutzen, unter Umständen zieht er sogar kostenlos um.
Große Unternehmen helfen auch bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Sie zahlen manchmal sogar Maklergebühren oder schalten auf eigene Rechnung entsprechende Zeitungsanzeigen. Bei sehr gefragten und schwer zu besetzenden Positionen wird sogar das Hotelzimmer, das vorübergehend vom neuen Mitarbeiter genutzt werden muss, vom Arbeitgeber bezahlt. Möglich ist auch die Übernahme der doppelten Mietzahlung bzw. Teile davon, insbesondere, wenn der neue Mitarbeiter schnell vor Ort sein soll und die alte Wohnung nicht so schnell gekündigt werden kann. Diese Großzügigkeit der Unternehmen ist jedoch eher selten anzutreffen – manchmal in Form einer pauschalen Beteiligung.
Berufsbedingter Umzug: Kosten verhandeln
Wem ein neuer Job angeboten wird, der sollte mit dem Arbeitgeber ruhig über die Kosten des Umzugs verhandeln. Dieser weiß durchaus, dass ein Umzug in eine andere Stadt einiges kostet. Doch Arbeitgeber bieten nicht unbedingt freiwillig die Kostenbeteiligung an. In den meisten Firmen ist diese Beteiligung reine Verhandlungssache. Die entsprechende Frage können Arbeitnehmer schon vorsichtig im Bewerbungsgespräch stellen.
Ein neuer Job für Fach- und Führungskräfte dürfte eher auf diese Weise unterstützt werden. Das Unternehmen braucht diese Experten und zahlt auch ein entsprechend hohes Gehalt. Um den Bewerber endgültig für sich zu gewinnen, ist es bei den Umzugskosten meistens verhandlungsbereit. Am anderen Ende der Skala stehen Azubis und Berufseinsteiger, die häufig auf ihren Umzugskosten sitzen bleiben. Zu beachten ist bei der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, dass dieser bei nicht bestandener Probezeit unter Umständen einen Teil der Umzugskosten zurückverlangt. Solche Vereinbarungen werden in der Regel im Vorfeld schriftlich festgesetzt.
Umzugskosten vom Arbeitsamt
Auch ein Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Arbeitsamt führt vielfach zu finanzieller Unterstützung. Zur entsprechenden Kostenerstattung der Arbeitsagentur gibt es entsprechende Beratungsstellen, aber auch steuerlich lassen sich die Kosten absetzen (Alleinstehende: 679 Euro, Verheiratete: 1.357 Euro, jedes weitere Familienmitglied: 299 Euro). Die Kosten sind natürlich durch Quittungen zu belegen.
Wann lohnt sich ein berufsbedingter Umzug?
Wenn sich durch einen Umzug die Position verbessert und der tägliche Arbeitsweg verkürzt, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten trägt und wenn sich zudem generell die Wohnsituation verbessert, dann lohnt sich ein berufsbedingter Umzug ganz bestimmt. Doch solche Punkte sollten schon überwiegend zu verzeichnen sein. Ansonsten spielen Karrierechancen die größte Rolle bei dieser Entscheidung. Aber auch die Familie muss mit einbezogen werden.
16.06.2016
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