Krank im Urlaub: Was man unbedingt beachten sollte
Es ist wie verhext! Man hat kaum den Stress des Arbeitsalltags hinter sich gelassen. Man macht es sich in der Strandliege bequem und genießt den Ausblick auf türkisfarbenes Wasser. Da kündigt sich auch schon eine Erkältung an, die sich gewaschen hat. Mit Halsschmerzen, Husten und Schnupfen lässt sich auch der schönste Urlaub nicht so recht genießen. Krank im Urlaub – Was nun? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass – sofern der Arbeitgeber umgehend informiert wird und eine Krankschreibung vorliegt – die Urlaubstage nicht verloren gehen!
Urlaubstage werden gutgeschrieben – Attest erforderlich
Angenommen also der Arbeitnehmer hat zehn Tage Urlaub am Stück. Dann wird er am dritten Tag krank und geht zum Arzt. Entsprechend bekommt er sechs Urlaubstage gut geschrieben. Die meisten Arbeitgeber verlangen üblicherweise erst am zweiten oder dritten Tag ein ärztliches Attest. Für die Zeit des Urlaubs benötigt man aber für jeden Krankheitstag einen Nachweis.
Dabei sollten Arbeitnehmer besonders bei Reisen ins Ausland darauf achten, dass die Bescheinigung nicht nur die Krankheit dokumentiert, sondern die Arbeitsunfähigkeit attestiert. Das Attest sollte so schnell wie möglich beim Arbeitgeber vorliegen. Am besten schickt man es zur Kenntnisnahme vorab schon einmal per Fax oder E-Mail. Eine Krankschreibung bedeutet übrigens nicht, dass man den Urlaub sofort abbrechen muss.
Krank im Urlaub – Reise muss nicht abgebrochen werden
Grundsätzlich gilt im Krankheitsfall, dass der Arbeitnehmer alles tun darf, was der Genesung dient. Und natürlich erfordert nicht jede Krankheit strikte Bettruhe. Auf der anderen Seite dürfen Arbeitnehmer jedoch auch nichts tun, was das Gesundwerden gefährdet. Wobei die Beweispflicht hier aber beim Arbeitgeber liegt.
Arbeitnehmer, die ungeachtet ihrer Krankschreibung Aktivitäten nachgehen, die der Genesung nicht förderlich sind, riskieren jedoch eine Abmahnung. Oder sogar die Kündigung. Auf keinen Fall sollten Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern. Zwar sind die Tage nicht verloren, jedoch muss man den Urlaub trotzdem neu beantragten und genehmigen lassen.
Bild: Keoni Cabral | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt