Motivationsprämie: Vertriebler bekommt Rolex
Ein Getränkedienstleister hatte im Jahr 2007 unter seinen Vertriebsmitarbeitern für das Erreichen bestimmter Vertriebszahlen eine Motivationsprämie ausgelobt. Dazu sollten die einzelnen Mitarbeiter sogenannte Distributionspunkte erfassen. Der anhand dieser jeweils selbstgefertigten Aufzeichnungen ermittelte Gewinner bekam eine Uhr der Marke „Rolex Submariner 2007“ versprochen. Nachdem der Sieger feststand, hat der Arbeitgeber die Aktion verlängert.
Arbeitgeber verweigerte die Motivationsprämie
Der Arbeitgeber stellte sich auf den Standpunkt, dass der Mitarbeiter seine Distributionspunkte zu Unrecht notiert habe und verweigerte die Herausgabe der Uhr. Daraufhin erhob der betroffene Vertriebsmitarbeiter Klage beim Arbeitsgericht Paderborn. Der Kläger behauptete, die verlangten Ziele mithilfe seines Teams „Tankstellentruppe“ erreicht zu haben. Dazu verwies er auf seine mithilfe einer Berichtssoftware verfassten Notizen. Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 10.03.2011 (1 Ca 2265/10) abgewiesen. Allerdings hatte die vom Kläger eingelegte Berufung Erfolg. In seiner Entscheidung vom 30.05.2012 hat das Landesarbeitsgericht Hamm (5 Sa 638/11) den Anspruch des Vertriebsmitarbeiters auf die Rolex-Uhr im Wert von 4.800 Euro festgestellt.
In ihrer Begründung weisen die Richter des LAG Hamm darauf hin, dass der Arbeitgeber das Aufschreiben der Distributionspunkte durch seinen damaligen Mitarbeiter nicht bestreitet. Gleichzeitig gelinge es dem Arbeitgeber nicht, überzeugend darzulegen, dass die Punkte zu Unrecht notiert wurden. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Motivationsprämie seien daher erfüllt. Bereits Anfang 2012 war einem anderen Vertriebsmitarbeiter desselben Unternehmens in einem ähnlich gelagerten Fall der Anspruch auf eine Rolex rechtskräftig zugesprochen worden. (LAG Hamm, Urteil vom 16.01.2012, Az.: 7 Sa 976/11).
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