Pendlerpauschale 2022 – Definition & Beispiele

Veröffentlicht 20.10.2020 | Update 11.03.2022 | Lesedauer: 5 Minuten

Wer nicht gerade im Homeoffice arbeitet, seinen Geschäften auf dem eigenen Grundstück nachgeht oder direkt neben der Firma wohnt, muss einen Weg zur Arbeit zurücklegen. Und das an etwa 220 Arbeitstagen im Jahr. Da sammelt sich einiges an Kilometern an und auch der Geldbeutel wird durch Fahrtkosten strapaziert. Doch der Fiskus gewährt allen, die zwischen Wohnung und Job pendeln, einen finanziellen Ausgleich in Form der Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale. Aber was bedeutet das konkret? Wer kann die Pauschale geltend machen und wie wird sie berechnet?

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Pendlerpauschale 2020

Seit Jahren nimmt nicht nur die Zahl der Berufspendler in Deutschland stetig zu. Auch die Entfernung zum Arbeitsplatz wird größer. Zwar beträgt der durchschnittliche Weg zur Arbeit »nur« 17 Kilometer. Trotzdem sind vor allem in ländlichen Gegenden Strecken von mehr als 25 Kilometern keine Seltenheit. Je größer die Entfernung zur Arbeitsstätte ist, desto höher liegen auch die Fahrtkosten. Deshalb ist die Pendlerpauschale für viele wichtig, damit diese Kosten das Einkommen nicht zu stark belasten.

Was versteht man unter Pendler- bzw. Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich meist Pendlerpauschale genannt – stellt eine steuerliche Subvention dar und gehört zu den Werbungskosten. Den rechtlichen Rahmen hierzu liefert das deutsche Einkommenssteuergesetz (§ 9 EstG). Gelegentlich findet daneben der Begriff Kilometerpauschale Verwendung. Das trifft den Kern der Sache auch ganz gut. Denn die Höhe der Pauschale ist an die Entfernung zum Arbeitsplatz in Kilometern geknüpft. Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer je Arbeitstag (bis 31.12.2026 0,38 € ab dem 21. Kilometer) .

Allerdings wird die Entfernungspauschale nicht als eine Art Guthaben ausgezahlt. Stattdessen wird sie von der jährlich zu entrichtenden Einkommenssteuer abgezogen und mindert so die Steuerlast. Vorausgesetzt natürlich, man macht sie in der Einkommensteuererklärung geltend. Dabei spielt es keine Rolle, wie man zum Arbeitsplatz gelangt. Ob mit Bus, Bahn, Auto, Fahrrad, Skateboard oder per Pedes – jeder, der einen Weg zur Arbeit hat, hat ab dem ersten Kilometer Anspruch auf die Anrechnung der Pauschale. Nur wer mit dem Flugzeug fliegt oder ein Sammelfahrzeug des Arbeitgebers benutzt, geht leer aus.

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Die Berechnung der Entfernungspauschale

Bei der Berechnung der Pendlerpauschale legt man die einfache Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte zugrunde. Dabei gilt stets die kürzeste Wegstrecke. Ausnahmsweise zählt aber auch ein Umweg, wenn dieser zeitsparender ist oder man beispielweise eine Baustelle umfahren muss. Wer einen Arbeitsweg von 20 km hat, legt zwar für Hin- und Rückweg insgesamt 40 km zurück. Als Berechnungsgrundlage dient aber nur die einfache Wegstrecke, also 20 km. Das ergibt eine Pauschale von 20 km x 0,30 € = 6,00 € täglich. Multipliziert mit 220 Arbeitstagen (durchschnittliche jährliche Arbeitstage bei einer regulären 5-Tage Woche) beträgt die absetzbare Entfernungspauschale 1.320,00 € im Jahr.

Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel

Oftmals benutzen Menschen für den Weg zur Arbeit verschiede Verkehrsmittel. Besonders in großstädtischen Ballungsräumen gibt es die sogenannten Park & Ride-Konzepte. Sprich, man fährt mit dem Auto oder Fahrrad zum Bahnhof und von dort aus weiter mit der Bahn zum Arbeitsort. In diesem Fall gilt zwar ebenfalls die theoretisch kürzeste Wegstrecke, aber hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen:

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Beachten sollte man, dass nur die Tage zählen, an denen man auch tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Urlaubs-, Kranken- oder Homeoffice-Tage müssen demnach abgezogen werden. Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Pendlerpauschale auf 4.500,00 € gedeckelt. Wenn höhere Kosten entstehen, kann man diese zwar auch geltend machen, muss dann aber Belege vorweisen. Wer mit dem Firmenwagen, dem privaten PKW oder dem Fahrrad fährt, kann immer die volle Pauschale ansetzen. Sofern die Privatnutzung des Dienstwagens gestattet ist, werden die Steuervorteile, die sich daraus ergeben, mit der Entfernungspauschale verrechnet. Das gilt ebenfalls, wenn der Arbeitgeber das Jobticket spendiert.

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Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Reisekosten?

Gerade ein Job im Außendienst zeichnet sich meist durch eine hohe Reisetätigkeit aus. Aber der Außendienstler kann nicht für jede Fahrt die Pendlerpauschale in Ansatz bringen. Genau wie jedem anderen Arbeitnehmer steht ihm diese nur für den Weg zur Arbeit, sprich zur ersten Tätigkeitsstätte, zu. Für Kundenbesuche und ähnliches kann er aber Reisekosten absetzen. Der Unterschied zwischen Reiskosten und Pendlerpauschale liegt im Anlass der Fahrt. Handelt es sich um den Weg von der Wohnung zur Arbeit, greift die Pendlerpauschale. Ist es hingegen eine beruflich bedingte Auswärtstätigkeit, fallen Reisekosten an, die sich aber genauso steuermindernd auswirken.

Allerdings kann es für Außendienstler schnell mal kompliziert werden. Angenommen der Handelsvertreter Peter B. startet frühmorgens von zuhause aus unmittelbar zu einem Kundenbesuch im 10 km entfernten Nachbarort. Danach fährt er ins Büro am Firmensitz, arbeitet ein paar Stunden und begibt sich anschließend für 2 Tage auf eine Messe. Für diesen Fall fallen ausschließlich Reisekosten an. Denn es hat keinen direkten Weg von zuhause zur ersten Tätigkeitsstätte, nämlich dem Büro, gegeben. Anders läge der Fall, wenn er vor dem Messebesuch noch einmal nach Hause gefahren wäre. Für diesen Weg kann er die Entfernungspauschale beanspruchen. Aber nur zur Hälfte, weil die Fahrt vom Büro zur Wohnung an diesem Tag nur aus dem Rückweg bestand.

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Welche Änderungen gibt es künftig bei der Pendlerpauschale?

Bund und Länder hatten bereits zum 01.01.2021 eine Änderung bei der Pendlerpauschale beschlossen. Demnach stieg die Pauschale auf 0,35 €, und sollte 2024 noch einmal auf 0,38 € je Kilometer angehoben werden. Diese zweite Anhebung wurde zwischenzeitlich rückwirkend zum 01.01.2022 vorgezogen. Jedoch gilt das Ganze erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer und die Anhebung ist bis Ende 2026 befristet. Danach soll wieder die Regelung von 2020 in Kraft treten.

Pendlerpauschale Update 2022

Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist dem sogenannten Klimapaket geschuldet. Wegen der steigenden CO2-Steuer werden höhere Preise bei Benzin und Diesel fällig. Außerdem geht die Entwicklung der Energiekosten ohnehin steil nach oben. Das Plus bei der Entfernungspauschale soll die finanzielle Mehrbelastung bei Pendlern abfedern.

An diesem Konzept hat es bereits Kritik gegeben, weil Geringverdiener hiervon kaum bis gar nicht profitieren würden. Hinzu kommt, dass Menschen mit einen weiten Arbeitsweg meistens das Auto nehmen. Die Erhõhung der Pendlerpauschale begünstige aber vor allem die Fernpendler und damit überwiegend Autofahrer. Das setze ein falsches Zeichen in puncto Klimaschutz. Aus diesem Grund hat das Bundesumweltamt sogar die Abschaffung der Entfernungspauschale angeregt. Ob es dazu kommt, liegt nun in den Händen der Politik.

Fazit:

Wie auch immer man dazu steht: Die Entfernungspauschale lohnt sich nicht für jeden. Arbeitnehmer oder Selbständige, die nur einen kurzen Weg zur Arbeit haben, können sich in aller Regel die Mühen sparen. Denn der Fiskus gewährt bei den Werbungskosten ohnehin einen jährlichen Freibetrag von 1.000,00 €. Wer also bei den Fahrtkosten unterhalb dieser Grenze bleibt und sonst keine abzugsfähigen Werbungskosten vorzuweisen hat, dem bringt die Pendlerpauschale keine Ersparnis.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet lediglich einen Überblick über einige grundlegende Regelungen zur Pendlerpauschale. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung. Diese kann nur ein Rechtsanwalt oder Steuerberater gewährleisten.

Beitragsbilder: unsplash.com; Joseph Ngabo // Adobe Stock; j-mel

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