Account Representative – Jobportrait
Der Account Representative (Vertriebsrepräsentant) ist ein Mitarbeiter des Vertriebs. Er ist für ein spezifisches Produkt, ein ausgewähltes Kundensegment oder ein klar bestimmtes Verkaufsgebiet direkt verantwortlich. Mit einem Stellenangebot für einen Account Representative sucht das Unternehmen einen Bewerber, der über eine solide betriebswirtschaftliche Basis verfügt. Ein entsprechendes Studium oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung sind hier Voraussetzung. Ferner ist häufig Berufserfahrung gefordert. Denn der Kandidat benötigt spezifische, der jeweiligen Branche entsprechende Fachkenntnisse zum Produkt, zu Verfahren oder Produktgruppen.
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Der Account Representative sorgt für stabile Kundenbeziehungen
Der Job eines Vertriebsrepräsentanten ist es, das Unternehmen und seine Produkte und Dienstleistungen im Markt zu repräsentieren. Dabei arbeitet der Account Representative eigenverantwortlich und absatzorientiert. Es ist sein Bestreben, neue Kunden zu identifizieren und zu akquirieren und für eine dem Produkt entsprechende, optimale Marktausschöpfung zu sorgen.
Neben dem fachlichen Grundlagenwissen sind für einen Vertriebsrepräsentanten auch so genannte Soft Skills wichtig. Dazu gehören Verkaufstalent, eine selbstverständliche Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick und ein gut ausgeprägtes Einfühlungsvermögen. Diese unerlässlichen Fähigkeiten sollte ein Bewerber unbedingt mitbringen. Außerdem sollte er über eine ausgesprochen gute Kommunikationsfähigkeit verfügen, um die persönlichen Beziehungen mit dem Kunden zuverlässig aufzubauen und zu unterhalten.
Denn nur diese stabilen Kundenbeziehungen und ein konsequentes After Sales Management sind dazu geeignet, die Position des Unternehmens am Markt auf Dauer zu festigen und zu behaupten. Durch den direkten Kontakt mit dem Kunden ist der Account Representative die erste und nachhaltig wirkende Visitenkarte eines Unternehmens.
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Gender-Hinweis
Aus
Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die
geschlechtsspezifische Differenzierung nicht durchgehend, sondern meist
das generische Maskulinum (z. B. „der Vertriebsassistent“). Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für jedes Geschlecht
und sollen keinerlei Benachteiligung darstellen. Die verkürzte
Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist wertfrei.
Bild: BenediktGeyer // pixabay.com