Export und Import – Definition
Als Export bezeichnet man den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen auf Auslandsmärkten. Unternehmen bieten sich dadurch Chancen, das eigene Absatzpotenzial wesentlich zu erhöhen. Die Ausfuhr ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings unterliegen einige Ausnahmen den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bezeichnet der Begriff „Export“ die Menge der von einer Volkswirtschaft in andere Volkswirtschaften gelieferten Güter. Die Menge dieser Güter wiederum bildet den Import der einführenden Volkswirtschaft.
Export von Waren- und Dienstleistungen
Natürlich können außer Waren auch Dienstleistungen exportiert werden. Ein Dienstleistungsexport findet aber im Vergleich zum Warenexport nur in einem deutlich geringeren Umfang statt. Sowohl der Waren- als auch der Dienstleistungsexport sind Bestandteil des Bruttoinlandsproduktes. Ihre Bilanzen sind Teil der Leistungsbilanz, also der Gesamtheit aller Einnahmen und Ausgaben einer Volkswirtschaft.
Eine Volkswirtschaft, die zum größten Teil für den Export produziert, bezeichnet man als Exportland. Weltexport ist die Gesamtheit aller weltweit exportierten Güter von Volkswirtschaften. Rein rechnerisch müsste dieser dem Weltimport entsprechen. Denn jedem Export steht der Import in ein anderes Land gegenüber. Allerdings gleichen sich aufgrund statistischer Ungenauigkeiten die Zahlen für Weltimport und Weltexport nicht genau aus.
Im internationalen Vergleich gesehen erreicht Deutschland regelmäßig positive Außenbeiträge. Das heißt, dass die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen deren Einfuhr übersteigt. Deutschland gehört weltweit zu den größten Exportländern.
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