Joint Venture – Definition & Vor- und Nachteile
Ein Joint Venture (etwa: „gemeinsames Unterfangen“) ist eine Gemeinschaft aus mehreren Unternehmen. Zumeist stammen diese aus der gleichen oder verwandten Branchen. Dabei kooperieren die Unternehmen miteinander, um eine Bündelung von Know-how und Ressourcen zu erreichen. Sie tragen Verantwortung und finanzielles Risiko gemeinsam. Einerseits können die Partner hierzu ein neues Unternehmen schaffen, an dem sie sich gleichermaßen beteiligen. Dies erfolgt zumeist in Form einer Kapitalgesellschaft, wodurch man das Haftungsrisiko senken will. Andererseits kann ein Joint Venture auf einer rein vertraglichen Grundlage basieren. Dass heißt, die jeweiligen Partner gründen keine separate Gesellschaft.
Vorteile einer Joint Venture Gründung
Oftmals sind die Möglichkeit, Risiken und Kosten auf mehrere Unternehmen verteilen zu können, Motive die zur Gründung eines Joint Ventures führen. Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist auch die Verbindung von Kooperation und Autonomie sowie der Zugang zu neuen Technologien und Absatzmärkten. Ebenso bietet ein Joint Venture im Hinblick auf den Wettbewerb, insbesondere in Zeiten der Globalisierung, Vorteile. Branchenentwicklungen lassen sich besser und schneller steuern. Durch gemeinsame Forschung und internen Wissenstransfer kann man Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen.
Allerdings sind manchmal auch staatliche Zwänge ausschlaggebend. In manchen Ländern sind Firmengründungen ausländischer Investoren nur unter Beteiligung einheimischer Unternehmen möglich. Somit sind hier Joint Ventures die einzige Chance, einen neuen Markt zu erschließen.
Nachteile eines Joint Ventures
Wenn die Stärken eines Joint Venture in der Kooperation von Unternehmen und ihrer trotzdem weiter bestehenden rechtlichen und organisatorischen Autonomie liegen, so kann das auch eine große Gefahr bedeuten. Denn es ist ein hohes Maß an Koordinierungsaufwand erforderlich. Gerade im Konfliktfall sind langwierige Auseinandersetzungen die Folge. Sind Firmeninterna auch dem Partner indirekt zugänglich, könnte dieser damit als Konkurrent auf anderen Märkten auftreten. Ein weiteres Risiko ist die Gewinnausschüttung. Etwa dann, wenn das Land, in dem das Joint-Venture-Unternehmen seinen Sitz hat, Gewinnzahlungen an ausländische Unternehmen verbietet.
Bild: rawpixel // pixabay.com